...für ein Dresden ohne Barrieren
...für ein Dresden ohne Barrieren

Gestaltungsansätze in Dresden

Nicht nur Menschen mit einer Behinderung profitieren von einer barrierefreien Gestaltung des Lebensraumes einer Stadt. Auch ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder Kleinkinder treffen häufig auf Hindernisse. Eine selbstverständliche Benutzbarkeit für alle Menschen sollte beim Neubau, dem Um- und Ausbau von Gebäuden sowie bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes Grundvoraussetzung einer modernen Stadtplanung sein.

 

Mitte der 90iger Jahre machte man sich in Dresden Gedanken, wie Bauherren, Architekten und Planer, aber auch die Verwaltung dazu gebracht werden könnte, die Prinzipien der Barrierefreiheit zu beachten. Gemeinsam mit den Behindertenverbänden wurde die Richtlinie für eine behindertengerechte Gestaltung der Stadt Dresden entwickelt, die vom Stadtrat verabschiedet wurde. Auch mit dieser Richtlinie war und ist es ein schwieriges Unterfangen, dass die festgeschriebenen Forderungen durchgesetzt werden.
Oft hatten wir den Eindruck, es wird mehr Energie für Ausreden verschwendet die Richtlinie nicht einzuhalten, als nach konstruktiven barrierefreien Lösungen zu suchen. Zum Glück beobachten viele Behindertenverbände sowie behinderte Bürger das Baugeschehen kritisch und manche bauliche Torheit konnte dadurch vermieden werden.

 

Inzwischen gibt es seit Juli 2013 in Dresden einen "Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden". Dieser wurde 2016 überarbeitet und soll demnächst beschlossen werden. Barrierefreiheit spielt im Aktionsplan eine zentrale Rolle. Mit dem Beschluss durch den Stadtrat werden die beschriebenen Maßnahmen für die Stadtverwaltung bindend.

 

Mobilität ist Richtungweisend für die Lebensqualität im privaten wie im öffentlichen Bereich. Ein barrierefreier öffentlicher Verkehr stellt sicher, dass alle Menschen unabhängig von Alter und Behinderung selbstständig und ohne Einschränkungen mobil sein können. Schon lange bevor das Instrument der Zielvereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz entstand, gab es eine Vereinbarung zwischen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG und des Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (damals noch unter dem Namen Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Sachsen e.V.), in der man sich zu einem barrierefreien Ausbau des Nahverkehrs einigte. Dieser Prozess war für Sachsen, vielleicht auch für die Bundesrepublik, einmalig. Ein Selbsthilfeverband verhandelte als gleichberechtigter Partner mit einem Unternehmen.

 

Das Ergebnis lässt sich sehen. Niederflurstraßenbahnen und -busse sind im ganzen Stadtgebiet im Einsatz und für viele mobilitätseingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer ist es überhaupt erst möglich geworden, diese zu nutzen. Leider geht der Ausbau der höher gelegten Haltestellen, und nur diese lassen das Einfahren mit dem Rollstuhl ohne Hilfe zu, nicht so schnell voran. Jede Bahn und jeder Bus hat zwar ein ausklappbare Rampe an Bord, aber diese kann nur mit Hilfe der Fahrer benutzt werden.

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