...für ein Dresden ohne Barrieren
...für ein Dresden ohne Barrieren

Planungsgrundlagen

Mit der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen sind die Normen für das Barrierefreie Bauen mit Einschränkungen in Sachsen geltendes Recht.

 

Unabhängig davon erlangen die DIN-Normen auch Verbindlichkeit, indem Sie zum Inhalt eines Bauvertrages werden.

 

Aktuell gelten für den barrierefreien öffentlichen Verkehrs- und Freiraum die DIN 18040-3  sowie für den Neu- und Umbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden die DIN 18040-1 und für die Wohnungen die DIN 18040-2. Erstmals wurde die DIN 18040 in Sachsen 2012 in die Liste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen.

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