Mit der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen sind die Normen für das Barrierefreie Bauen mit Einschränkungen in Sachsen geltendes Recht.
Unabhängig davon erlangen die DIN-Normen auch Verbindlichkeit, indem Sie zum Inhalt eines Bauvertrages werden.
Aktuell gelten für den barrierefreien öffentlichen Verkehrs- und Freiraum die DIN 18040-3 sowie für den Neu- und Umbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden die DIN 18040-1 und für die Wohnungen die DIN 18040-2. Erstmals wurde die DIN 18040 in Sachsen 2012 in die Liste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen.