Können Wohnungen, Gebäude, der öffentliche Verkehrsraum oder gestaltete Freiflächen von allen Menschen, unabhängig ob behindert oder nicht, ohne fremde Hilfe und und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden, so sind sie barrierefrei.
Barrierefreies Bauen bedeutet
Der Begriff der Barrierefreiheit wird im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und im Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz - SächsIntegrG) definiert.
Grundlage dafür ist der § 4 bzw. § 3 mit folgendem Wortlaut:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Oft werden auch heute noch Begriffe wie "behindertengerecht" oder noch schlimmer "behindertenfreundlich" benutzt, die weder definiert sind noch das Anliegen richtig widerspiegeln.
Die Grundlage für das barrierefreie Bauen sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen, die wir in einer kurzen Zusammenfassung hier wiedergeben (siehe Seitenmenü). Eine vollständiger Überblick ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.