Solche und andere Fragen kommen immer noch häufig vor.
Deshalb bedarf es diverser Gesetze, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind der § 50 der Sächsischen Bauordnung, einige Richtlinien sowie die entsprechenden DIN-Normen mit ihren durch Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen.
Bauliche Barrierefreiheit ist für jeden Architekten, Planer und Bauherren ein MUSS!
Generell werden alle sächsische Gesetze, Vorschriften und Verordnungen unter REVOSax veröffentlicht.