...für ein Dresden ohne Barrieren
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Behindertenbeauftragte / -beirat

Kommunale Behindertenpolitik funktioniert nicht ohne Interessenvertretungen und der Zusammenarbeit mit der Politik. Aus diesem Grund entwickelten die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen Leitlinien. Sie zeigen den Weg, den Menschen mit Behinderungen in Dresden gehen wollen. Die Durchsetzung und Kontrolle liegt dabei auch in der Verantwortung des Behindertenbeirates und der Behindertenbeauftragten.

Behindertenbeauftragte

 

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Dresden fungiert als Vermittler zwischen den Behindertenverbänden und der Stadtverwaltung.

 

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Landeshauptstadt Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden

2. Etage, Zimmer 129-131

Tel.: 0351 488 28 32 oder 0351 488 27 75
Fax: 0351 488 27 76

behindertenbeauftragte@dresden.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Behindertenbeirat

 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschloss am 27. Mai 2004 einen Behindertenbeirat aus Vertretern Dresdner Behindertenvereine, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsorganisationen sowie des Stadtrates zu bilden. Die vorgeschlagenen Beiratsmitglieder sind selbst behindert bzw. als Eltern indirekt betroffen oder anerkannte Fachleute.

 

Der Behindertenbeirat trifft sich vier Mal im Jahr. Die Arbeitsgrundlage bietet dabei der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Dresden.

 

Der Behindertenbeirat ist ein beratendes Organ. Das heißt, er kann den einzelnen Ausschüssen und dem Stadtrat beratend zur Seite stehen. Das Ziel ist, die Behindertenarbeit in Dresden bedarfsgerecht zu begleiten.

 

Bei Fragen, Anregungen und Problemen ist der Behindertenbeirat über die Stadtverwaltung Dresden zu erreichen. Mehr erfahren Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Dresden.
 

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