Soweit uns bekannt ist, werden alle Landesförderprogramme, bei denen es um Investitionen geht, durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) ausgereicht. Dort erfolgt auch die Beratung und werden die Anträge gestellt.
Spezielle Förderungen, eventuell auch von Baumaßnahmen, ganz individuell auf eine Person bezogen, leisten die Rehabilitationsträger nach dem Sozialgesetzbuch IX bzw. das Integrationsamt des Kommunalen Sozialverbandes.