...für ein Dresden ohne Barrieren
...für ein Dresden ohne Barrieren

Öffentliche Gebäude und öffentlicher Verkehrsraum

Bei neuen Gebäuden, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen, sollte es heute Standard sein, das barrierefrei gebaut wird. Dafür gibt es Vorschriften (siehe "Gesetzliche Grundlagen"). Bei der Einhaltung der Barrierefreiheit sollte genau wie mit den Vorschriften z. B. zur Statik, Brandschutz und Sicherheit umgegangen werden. 

 

Finden Sie neu gebaute Gebäude, Straßen, Plätze, Haltestellen u. ä.

  • in denen man mit dem Rollstuhl oder als Gehbehinderter nicht zurecht kommt,
  • als Sehbehinderter oder Blinder sich nicht orientieren kann oder
  • Hindernisse den Weg verstellen,

so informieren Sie einen regional arbeitenden Behindertenverband oder die Behindertenvertretung Ihrer Kommune! 

 

Bei der Finanzierung des ÖPNV über die "Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV)" vom 6. April 2004 wurde in den Zuwendungsvoraussetzungen festgelegt, dass der Antragsteller nachweisen muss, bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte gehört zu haben. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) anzuhören. 

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